Hinweise zur Nutzung der Mitfahrerbänke
23.10.2017 20:41 von Sabine Driehaus
Hinweise zur Nutzung der Mitfahrerbänke
- Die Bänke befinden sich in Jeggen (Gösling), Ober-Jeggen („Jeggener Eck“), Schledehausen (Tankstelle), Wissingen (Bahnhofsstr. / Bahnhof) und Bissendorf (Rathaus). Sie sind sehr öffentlich und gut einsehbar an den Hauptverkehrsachsen der Gemeinde aufgestellt. Jede Bank hat eine Gegenbank, d.h. eine Rückfahrt ist grundsätzlich möglich. Ausnahme: In Natbergen steht keine Bank, hier ist aber eine Rückfahrt mit dem Linienbus möglich.
- Wenn Sie auf einer der Bänke Platz nehmen, signalisieren Sie, dass Sie mitgenommen werden möchten.
- Die Bänke stellen keine Konkurrenz zum ÖPNV oder zu Taxiunternehmen dar, noch haben sie deren Stellenwert. Sie bieten lediglich eine zusätzliche Möglichkeit für Menschen mit Mobilitätsproblemen innerhalb der Gemeinde von A nach B zu kommen. Es besteht kein Zwang sie zu nutzen:
- Die Benutzung der Bänke geschieht freiwillig und auf eigene Verantwortung; Sie entscheiden selbst, ob und bei wem Sie mitfahren und ob und wen Sie mitnehmen möchten. Seit ihrer „Erfindung“ in der Eifelgemeinde Speicher vor vier Jahren sind in vielen Gemeinden im ganzen Bundesgebiet Mitfahrerbänke eingerichtet worden; bisher sind uns keine Probleme damit bekannt. Dennoch sollten Kinder die Mitfahrerbänke nicht unbegleitet für spontane Fahrgemeinschaften nutzen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern Verhaltensregeln ab!
- Die Bänke stehen auch symbolisch für die Bildung von Fahrgemeinschaften – und die können durchaus auch durch Absprachen und ein bisschen Aufmerksamkeit zustande kommen. Auf dem Land kennt und hilft man sich doch: Könnte man nicht vielleicht gemeinsam mit dem Nachbarn einkaufen fahren? Muss wirklich jedes Kind einzeln mit dem Auto von Sportveranstaltungen u.Ä. abgeholt werden?