380 kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen / Gütersloh
25.11.2016 13:00 von Sabine Driehaus
Wie die Bürgerinitiative mitteilt, erwartet sie die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens für Ende 2016 / Anfang 2017. Das Raumordnungsverfahren ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren („Planfeststellungsverfahren“) vorgeschaltet und beurteilt beispielsweise die Umweltverträglichkeit verschiedener Trassenvarianten und ihre Vereinbarkeit mit sonstigen Planungen in der Gemeinde / Region. Für Bissendorf heißt das vermutlich, dass man sich auf einen der beiden Trassenkorridore festlegen wird, noch nicht jedoch auf eine genaue Trasse (-nführung) und auch nicht auf die verwendete Technologie (Freileitung oder Erdkabel). Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wird auch (noch) die breitere Öffentlichkeit angehört. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Da unser Verein an den offiziellen „Runden Tischen“, Anhörungen und Konferenzen im Vorfeld des Verfahrens nicht beteiligt wurde, stellen wir Ihnen nachfolgend die Ergebnisse unserer Internetrecherche zum Stand des Verfahrens zur Verfügung.
Den Status des Verfahrens finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur:
Status
Von dieser Seite aus führt ein Link im Text („Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems“) zu
Unterlagen
Hier können Sie von Amprion zur Antragskonferenz eingereichte Unterlagen einsehen.
Unter „UW Wehrendorf-UW Lüstringen“ kommen Sie weiter auf:
Endbericht
wo Sie u.a, den Endbericht des Amts für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems vom August 2016 nachlesen können.
Man kann auch „Nein!“ sagen!
Die Höchstspannungsleitung wird nicht nur große Auswirkungen auf die konkret betroffenen Anwohner der zukünftigen Trasse haben, sondern insgesamt auf die Umwelt, das Landschaftsbild und die energiepolitischen Möglichkeiten unserer Gemeinde: Die Nutzung von (fossilen) Großkraftwerken wird zementiert und die dezentrale Energieversorgung praktisch unmöglich gemacht. Für viele Jahrzehnte. Für die Energiewende ist der Netzausbauplan in seiner jetzigen Form nachweislich überflüssig. Auch Gesetze sind nicht immer richtig oder rechtmäßig und können geändert werden (siehe Erdkabelverordnung).
Machen Sie von Ihrem Recht, sich im Raumordnungsverfahren zu äußern, Gebrauch!