Mein Strom kommt aus der Steckdose - Teil 5: Auch die Steuern steuern den Strompreis
07.10.2014 19:30 von Sabine Driehaus
Die Stromsteuer – Rentenbeitrag incognito
Arbeit sei teuer in Deutschland, meinen zumindest die Arbeitgeber. Wie aber senkt man die Beiträge für die Sozialversicherung, wenn Ebbe in der Staatskasse herrscht? Eine beliebte Lösung für Probleme dieser Art ist, die Steuern zu erhöhen oder neue zu kreieren. So geschehen im Jahre 1999 unter der Regierung Schröder, die mit der Einführung der Stromsteuer den Strom verteuern wollte (ja, Sie haben richtig gelesen!), um damit dem Beispiel unserer europäischen Nachbarn zu folgen, und gleichzeitig die Lohnkosten zu senken. Seit 15 Jahren tragen die Stromverbraucher also zu den niedrigeren Rentenbeiträgen bei, denn rund 90 Prozent der knapp 7 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Stromsteuer fließen jährlich in die Rentenkasse. Wie bei der EEG-Umlage können sich auch hier Betriebe unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz von der Zahlung der Stromsteuer befreien lassen. Seit 2013 sind die Auflagen für die Bewilligung solcher Anträge allerdings verschärft worden: Die Unternehmen müssen zukünftig ein effizientes Energiemanagement nachweisen. Für alle anderen Stromkunden liegt die Höhe der Stromsteuer bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Wert? Mehr Steuer!
Wie nahezu alles, was in unserem Land gehandelt wird, ist auch der Strompreis mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt; das macht 4,65 Cent pro Kilowattstunde aus (bezogen auf einen Strompreis von 29,13 Cent pro Kilowattstunde für 2014 laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Steigen also die Kosten für irgendeinen Bestandteil des Strompreises, beispielsweise die EEG-Umlage, profitiert auch die Staatskasse davon, genau wie bei höheren Öl-, Benzin- und Gaspreisen. „Peanuts“ sind das nicht: Addiert man Strom- und Mehrwertsteuer (also 2,05 plus 4,65 Cent pro Kilowattstunde), erhält man einen Betrag in Höhe der EEG-Umlage (6,24 Cent pro Kilowattstunde). Auch hier böte sich der Bundesregierung also eine Möglichkeit, durch die Änderung der Besteuerung den Strompreis zu senken. Schließlich ist Strom ein unverzichtbares Gut des täglichen Lebens, genau wie Lebensmittel, Bücher, Tiernahrung und das Gast- und Hotelgewerbe, die nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Und wenn der Strom durch die Einführung der Stromsteuer künstlich verteuert werden konnte, ließe er sich doch mit der Abschaffung derselben auch wieder verbilligen. Aber ans eigene Säckel möchte die Regierung verständlicherweise nicht gehen, und da kommt der Streit um die EEG-Umlage als Ablenkung vielleicht gerade recht?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.