Mein Strom kommt aus der Steckdose - Teil 6: Nur „Peanuts”? Kleinvieh macht auch Mist!
07.10.2014 19:34 von Sabine Driehaus
Die Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Umlage (0,62 %), seit 2002
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die Abwärme, die bei der Erzeugung von Strom mit Hilfe von (meist fossilen) Brennstoffen entsteht, zu Heizzwecken weiter verwendet. Diese Heizkraftwerke schlagen so „zwei Fliegen mit einer Klappe“ und verringern dabei den Brennstoffbedarf und damit auch die CO2- Emissionen. Deshalb möchte die Bundesregierung die „Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau“ von Kraftwerken dieser Art fördern und erhebt zu diesem Zweck die KWK-Umlage über die Stromrechnung.
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine vergleichsweise alte Technologie. Sicher ist es löblich, die entstehende Abwärme weiter zu nutzen; fragwürdig ist allerdings die Förderung des Einsatzes fossiler Brennstoffe, zumal es heutzutage umweltfreundlichere Alternativen gibt. Auch profitieren die Heizkraftwerksbetreiber ohnehin von der „Doppelproduktion“ - sie können sowohl Strom als auch Wärme verkaufen oder selbst nutzen; warum muss man sie also zusätzlich finanziell unterstützen?
Die §19 StromNEV-Umlage (0,32 %), seit 2012
Da energieintensive Großunternehmen keine Netzentgelte zahlen müssen, kommen die restlichen Stromverbraucher, ähnlich wie bei der EEG-Umlage, auch hier für die dadurch entstehenden Fehlbeträge auf und subventionieren so indirekt die Industrie.
Die Offshore-Umlage (0,87%), seit 2013
Die Offshore-Umlage legt die Kosten und die Haftungsrisiken für den Anschluss der Windparks vor Deutschlands Küsten an das Netz auf die Verbraucher um. Die Stromkunden übernehmen somit nicht nur die Anschlusskosten, sondern auch den größten Teil des finanziellen Schadens, wenn es zu Verzögerungen beim Anschluss oder Netzausfällen kommt. Ausnahmefälle sind das nicht: Sowohl beim Windpark „Riffgat“ als auch bei „Bard Offshore 1“ gab bzw. gibt es Probleme und in der Folge hohe Schadensersatzforderungen der Windpark- an die Netzbetreiber aufgrund von Verdienstausfällen. Bei einer Einspeisevergütung von 19,4 Cent pro Kilowattstunde können sich diese Kosten schnell auf mehrere Zehnmillionen Euro belaufen, wie das Beispiel „Riffgat“ zeigt.
Die Offshore-Umlage ist also nichts anderes als eine Art „Vollkasko-Versicherung“ für Windparks, bei der die Verbraucher sowohl für die „Versicherungsprämien“ aufkommen müssen als auch im Schadensfall zur Kasse gebeten werden, während die Netzbetreiber vom unternehmerischen Risiko weitgehend befreit sind: sie müssen lediglich 5 bis 20 Prozent der Schäden ausgleichen. Den Rest zahlen die Stromkunden. Man darf sich fragen warum.
Die Umlage für abschaltbare Lasten (abLa, 0,03%), seit 2014
Die abLa-Umlage dient der Netzstabilität: Sie soll große Stromverbraucher entschädigen, wenn diese ihren Verbrauch herunterfahren oder ihre Anlagen ganz abschalten müssen, um Black-Outs zu vermeiden.
Wie wir mit unserer Artikelserie über den Strompreis gezeigt haben, ist es nicht damit getan, dem EEG bzw. den Betreibern von dezentralen Wind- und Solaranlagen den „Schwarzen Peter“ für die Kostenexplosion zuzuschieben – diese erhalten nur einen Teil der EEG-Umlage. Alle weiteren Abgaben und Umlagen fließen in die Taschen der großen Energieversorger und Industriebetriebe, sowie in die Staatskasse. Warum die Energiewende aber trotzdem immer als Sündenbock herhalten muss – darüber mehr im nächsten Artikel.
Lesenswert: Ergänzend zu unserer Strompreisserie empfehlen wir das Buch „Kampf um Strom“ von Claudia Kemfert. Die Autorin ist Wirtschaftsexpertin auf den Gebieten Energieforschung und Klimaschutz und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. In ihrem Buch erklärt sie die komplizierten Zusammenhänge der Energiewirtschaft mit den politischen Hintergründen auf leicht verständliche und sehr anschauliche Weise.
Das Buch ist im Murmann Verlag erschienen, hat 140 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Durchschnittliche Stromkosten eines 4-Personen Haushalts pro Jahr bei einem jährlichen Verbrauch von 3500 kWh (Grafik : W. Driehaus nach Daten des BDEW, Stand Mai 2014)