PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken

01.03.2023 21:12 von Michael Heckmann

Das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" regelt die baurechtliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen, die einem Abstand von 200 m längs von Autobahnen und Bahnstrecken gebaut werden.

Es muss jetzt kein Bebauungsplan mehr für diese Flächen erstellt werden. Im Zulassungsverfahren wird nur geprüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Außerdem kann auch das bisherige Verbot von Bauten in einem Abstand von 40 Metern zu Fernstraßen nach Einzelfallprüfung entfallen.

Weitere Infos hier:
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Privilegierung-von-PV-Freiflaechenanlagen-entlang-von-Autobahnen-und-mehrgleisigen-Schienenstrecken-2656

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